Urs Tanner (SP) zum Beispiel machte anlässlich der Ratssitzung transparent, dass seine Familie einen Weidlingspfosten besitze und er deshalb bei der Abstimmung in den Ausstand trete. Er blieb der Einzige.
Mark Liebenberg, SN vom 15. Juli
Es hätte am Ergebnis wohl nichts geändert, wenn auch jene Mitglieder des Grossen Stadtrates, die Zugriff auf einen Weidlingspfosten haben, bei der Abstimmung über die Aufhebung der Vererbbarkeit der Liegeplätze in den Ausstand getreten wären. Dennoch: Im Zweifel sollte bei persönlicher Betroffenheit eher einmal mehr auf eine Stimmabgabe verzichtet werden. Dafür gibt es keine trennscharfe Definition, ein funktionierender moralischer Kompass reicht.
Robin Blanck, SN vom 17.Juli
Meine Tochter Pauline Lutz
Journalistin, Aktivistin und Studentin, Genf / Basel
https://kornhausforum.ch/
Von Urs Tanner
Als klarer Freund der Gewaltentrennung war ich doch etwas erstaunt über die Ansichten des 1. Staatsanwalts über die Revision des Sexualstrafrechts. Wenn das alte Strafrecht ein Erfolg gewesen wäre, könnte man ja sich zurücklehnen und weiter kuschelig philosophieren.
Leider sprechen aber die Zahlen Bände: eine Katastrophe.
Mehr als jede zweite Teilnehmerin hatte bereits ungewollte Berührungen, Küsse und Umarmungen erlebt, 22 % der Frauen gar ungewollte sexuelle Handlungen. Ganze 12 % der Frauen hatten bereits Sex gegen ihren Willen. Jedoch meldeten nur 10 % der Betroffenen, welche sexuelle Handlungen gegen ihren Willen erlebt hatten, den Vorfall auch bei der Polizei und nur 8 % erstatteten schliesslich Anzeige.
Einvernehmlicher Sex ist doch wunderbar und anzustreben!
Ich versteh die Angst vor dem Konsensprinzip, dem Ja ist Ja nicht!
Der oft angebrachte Einwand, die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Regel führe zu einer Umkehr der Beweislast, ist unbegründet. Die Unschuldsvermutung gilt weiter. Das Konzept der Zustimmung führt nur dann zu einer Bestrafung, wenn das Gericht es für erwiesen hält, dass sich die beschuldige Person mit Vorsatz über den Willen des Opfers hinweggesetzt hat. Es gehört zum Alltag der Strafverfolgungsbehörden, Aussagen auf ihre Glaubhaftigkeit zu prüfen.
Eine schwierige Beweislage wirkt sich zudem aufgrund der Unschuldsvermutung – in dubio pro reo – zu Gunsten der beschuldigten Person aus. Die von der Zivilgesellschaft geforderte Strafrechtsreform rückt die Kommunikation der Beteiligten und die Frage der Einwilligung ins Zentrum, während sie die als schuldzuweisend empfundenen Fragen – welche Flucht- oder Abwehrmöglichkeiten das Opfer hatte und welchen Widerstand es effektiv geleistet hat – aus dem Fokus nimmt.
Obwohl die Beweisschwierigkeiten bei Sexualdelikten damit nicht aus der Welt geschaffen werden können, würde die neue Regel zumindest neue Möglichkeiten schaffen, um Verbrechen zu verurteilen. Es ist deshalb unabdingbar, dass die Bundesverwaltung eine Definition von Vergewaltigung vorsieht, die geschlechtsneutral ist und auf fehlender Einwilligung beruht. Zudem muss sie sicherstellen, dass diese Definition jedes nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand ausdrücklich einschliesst. Nur so erfüllt die Schweiz ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen. Zwar vermag das Strafrecht allein die Problematik sexueller Gewalt nicht zu lösen, jedoch kann der Staat anhand eines zeitgemässen Sexualstrafrechts der Gesellschaft seine Bereitschaft signalisieren,
Opfer von Sexualstraftaten besser zu schützen.
Urs Tanner, SH
"Mein Schaffhausen 2030"
Komitee «Nein zum Luxusflieger» / Abstimmung 2020
Pressmitteilung zum F-35
Erinnern Sie sich: Vor einem Jahr nahm die Schweizer Bevölkerung die Kampfjetbeschaffung hauchdünn an; 8670 Stimmen gaben den Ausschlag.
Das war ein Blankoscheck, über den Typus wurde nicht abgestimmt. Frau Bundesrätin hatte vom Gripendebakel gelernt. Oder doch nicht? Von hoch professioneller Stelle kommt Kritik. Jetzt kann man sich über den Ueberbringer der Fakten ärgern, wie es Thomas Hurter macht.
Oder sich freuen, dass ein Profi dem Schweizer Volk die Wahrheit erzählt!
Ex-Armeechef André Blattmann stellt infrage, ob die Schweiz überhaupt neue Flieger braucht! Das Papier hat es tatsächlich in sich: Blattmann kommt zum Schluss, dass die Schweiz eigentlich gar keine neuen Jets braucht. Diese seien auf einen Gegner ausgerichtet, «den es auch in der Krise und im Konflikt in unserem Umfeld kaum mehr gibt». Der Ex-Armeechef findet, dass ein breites Spektrum an bodengestützter Luftverteidigung (Bodluv), also an Boden-Luft-Raketen, zur Verteidigung reichen würde. Sie seien im Unterhalt auch viel günstiger als Kampfjets. Wählt der Bundesrat tatsächlich den Amiflieger, muss das Volk das letzte Wort haben. Die Initiativbögen liegen bereit!
Der F-35 bleibt zunächst in den USA, auch wenn ihn die Schweiz gekauft hat! Die Ausbildung zu grossen Teilen wohl in Texas erfolgen. Die Frage dabei ist, wie viele der Schweizer Jets dazu in den USA stationiert sein müssen. Holland beispielsweise musste die ersten acht gekauften F-35 in den USA stationiert lassen, um darauf die eigenen Piloten ausbilden zu können.
Glauben Sie an den Weihnachtsmann? Dann glauben Sie auch, dass die
Schweiz die Datenhoheit über Ihre Flieger hätte beim F-35. Niemals!
Danke, Herr Blattmann für Ihren Mut; Sie sind ein wahrer Patriot.
Andere sind wahre Lobbyisten.
Urs Tanner, für das Komitee «Nein zum Luxusflieger» / Abstimmung 2020
Schaffhauser Nachrichten 4. September 2020
Tele Diessenhofen - National- und Ständeratswahlen - Kanton Schaffhausen
22. September 2019
Urs Tanner zum Thema: Neue Kampfflugzeuge für 8. Milliarden?
Im Gespräch mit Thomas Hurter.
Schaffhauser Nachrichten, 11. September 2019
Wahlauftakt: Fr. 23. August, Fronwagplatz.
Urs Tanner stellt sich den Fragen von Moderator, Marco Planas.
Samstag 24. August 2020
Bei Radio Rasa. Polittalk: Grappa mit Diego Faccani (FDP) und Moderator Jimmy Sauter
Schaffhauser Fernsehen:
Grossstadtrat
«Wahlstudio» Schaffhauser Fernsehen 27. November 2016
Schaffhauser Fernsehen:
Hüt im Gschpröch: Urs Tanner, Grossstadtrat
23. Januar 2019
Urs Tanner spricht bei uns im Studio über sein Verfahrenspostulat zu den Abstimmungsunterlagen.
Beim Radio Munot: Mit Mathias Wipf und Florian Hotz.
Mit Thomas Hurter, Nationalrat, SVP Schaffhausen
Mit Claudio Kuster
Nationalratswahlen 2019. Das 3-er Ticket nach Bern. Patrick Portmann, Martina Munz und Urs Tanner stellen sich vor.
"Politische Rivalität?
Ja gerne und mit fairplay."
Pressespiegel Auszug